Lang wirksame Insulinanaloga weiterhin verordnungsfähig

Diabetiker, die bislang mit lang wirksamen Insulinanaloga behandelt wurden, können diese nicht mehr von ihrem Arzt verordnet bekommen. So hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschieden und damit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (gBA) zugestimmt.

Doch Typ-2-Diabetiker, die bis jetzt mit Insulin Glargin oder Insulin Detemir behandelt wurden, müssen ob dieser Nachricht nicht erschrecken: Die Hersteller der beiden lang wirksamen Insulinanaloga haben mit vielen Krankenkassen bereits spezielle Verträge abgeschlossen, durch die die Verordnungsfähigkeit der Insuline erhalten bleibt.

Die speziellen Verträge zwischen Herstellern der Insuline Glargin und Detemir und zahlreichen Krankenkassen wird ein Fortsetzen der Therapie für die etwa 500 000 in Deutschland damit behandelten Diabetiker sichern. Wenn es in Ausnahmefällen Probleme gibt, sollten Diabetiker ihre Krankenkasse anrufen und gezielt danach fragen, ob für die Therapie mit dem bei ihnen eingesetzten lang wirksamen Insulinanalogon ein so genannter Mehrwertvertrag oder ein Versorgungswahlvertrag existiert. Wenn ja, steht der Verordnung nichts im Wege. Sollte ein solcher Vertrag nicht existieren, obliegt es dem Arzt, zu entscheiden, ob eine vom gemeinsamen Bundesausschuss genannte Ausnahme beim jeweiligen Patienten die Verordnung rechtfertigt.

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