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Pillenplagiate per Post

"Keine Beipackzettel, keine Dosierungsanweisung, keine Verpackung, kein Hinweis eines Arztes oder Apothekers", sagt Marcus Redanz, Mitarbeiter des Zolls am Frankfurt Flughafen in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten vom 15. Januar 2009. Er betont: "Wer sich illegal Arzneimittel aus dem Internet bestellt, um ein paar Euro zu sparen, verstößt nicht nur gegen geltendes Recht. Er setzt auch seine Gesundheit aufs Spiel."

Im Jahr 2007 haben die Zöllner am Frankfurter Flughafen 2500 Sendungen sichergestellt. Bereits über 6000 waren es allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2008. Das Internet macht es den Anbietern leicht, ihre häufig gefälschte Ware an den Mann zu bringen. "Die meisten Medikamente, die wir beschlagnahmen, sind mit großem Abstand Potenzmittel", erklärt Zollmitarbeiterin Sandra Wichterich. "Doch wir finden auch Haarwuchsmittel, Schlankmacher und Anabolika, die bei Bodybuildern für mehr Muskeln sorgen sollen."

Nur Apotheken dürfen Arzneimittel über den Postweg einführen. Jeder andere verstößt gegen deutsches Recht. Werden die Zollmitarbeiter fündig, erhält die Zollbehörde am Bestimmungsort die Sendung. Diese gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter, die ihrerseits die Ermittlungen aufnimmt. Von Art und Umfang der Lieferung hängt es dann ab, was dem Besteller der Arzneimittel blüht: Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht und auch das Markenrecht können verletzt worden sein. Viele Internetbesteller verdrängten jedoch die rechtlichen Nebenwirkungen, wissen die Kollegen vom Zoll.

> Mehr darüber lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Neue Apotheken Illustrierte"

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Quellen: Govi-Verlag, Aponet, Neue Apotheken Illustrierte, Wetterbote, ABDA

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