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Apotheker als Verbraucherschützer Wer in die Apotheke kommt, denkt kaum daran, dass sein Rezept auch Schwierigkeiten bereiten kann. Als häufigste sind hier Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu nennen. Dies ergab eine Aktionswoche in Apotheken, bei der arzneimittelbezogene Probleme dokumentiert wurden Mit arzneimittelbezogenen Problemen sind Ereignisse oder Umstände gemeint, die die Behandlungsziele gefährden können. Dazu zählen Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, falsche Dosierungen oder so genann-te Kontraindikationen. Das heißt, möglicherweise darf ein Patient das Arzneimittel gar nicht einnehmen, da er oder sie eine Arzneimittelallergie hat oder schwanger ist. Wechseln Patienten den Arzt und hat dieser nicht explizit nachgefragt, kann es zu einer solchen Situation kommen. "Bei einem von hundert Kunden trat ein arzneimittelbezogenes Problem auf", sagte Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer, auf einer Pressekonferenz der ABDA in Berlin. In der Summe ergab dies eine Zahl von 10427 arzneimittelbezogenen Problemen, was neun Fällen wöchentlich pro Apotheke entspricht. Diese wurden in der Regel im Gespräch mit den Patienten aufgedeckt, aber auch mit Hilfe von Patientendateien, in der viele Apotheken die Medikation ihrer Stammkunden speichern. »Der Großteil der Probleme bezog sich auf verordnete Arzneimittel«, berichtete die Apothekerin. So musste das Apothekenteam zu 91 Prozent Probleme lösen, die verordnete Medikamente verursachten, der Rest entfiel auf die Selbstmedikation. Zu 82 Prozent konnten dabei die Schwierigkeiten vollständig, in weiteren 11 Prozent teilweise ausgeräumt werden, wobei in mehr als 60 Prozent der Fälle Rücksprache mit dem Arzt notwendig war. Wechselwirkungen im Vordergrund Am häufigsten bereiteten Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln Probleme. Häufig war aber auch das Rezept unvollständig ausgefüllt, so dass etwa die Darreichungsform oder die tärke des Arzneistoffs fehlte. Bei Wiederholungsverordnungen fiel häufig auf, dass Medikamente doppelt verschrieben wurden. Dies kann passieren, wenn Patienten bei unterschiedlichen Ärzten in Behandlung sind und die Präparate mit demselben Wirkstoff unterschiedliche Namen tragen. In drei Prozent der Fälle war etwa auf Grund von Namensähnlichkeiten das falsche Arzneimittel verordnet worden. "Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass der Apotheker als Filter dient", sagte Linz. "Das Vier-Augen-Prinzip Arzt und Apotheker hat sich bewährt." In der Untersuchung ergaben sich mehr als die Hälfte der Probleme aus der Verordnung, rund ein Viertel lag allerdings auch beim Patienten begründet. In vielen Fällen kannten Patienten ihre Dosierung nicht, hatten unnötige Ängste vor Nebenwirkungen oder wussten nicht genau, wie ihr Medikament anzuwenden ist. Hier kann die Beratung in der Apotheke helfen, dass entsprechende Präparate korrekt eingenommen oder aufgetragen werden. Dies sei "gelebter Verbraucherschutz in der Apotheke", sagte Linz. |
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